Wer im Stadtgebiet einen Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Stadtkämmerei, Sachgebiet Kommunale Steuern, schriftlich anzuzeigen.
Anmeldungen können auch bei den Ortverwaltungen oder den Bürgerbüros vorgenommen werden.
Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Letzte Änderung am Freitag, 20. April 2012 um 11:30:28 Uhr.