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Auto ummelden

Auto ummelden denken. Auch hier hat man eine gesetzliche Pflicht, das Fahrzeug auf die neue Adresse anzumelden und nicht nur sich selbst.

Auch wenn die Behördengänge oft mit zeit verbunden sind und viel Stress bedeuten, kommt man nicht um die unangenehmen Wege drum herum. Rechtlich gesehen muss das Auto umgemeldet werden, wenn es sich dauerhaft, in einem anderen Stadt- oder Landkreis befindet. Selbst wenn man sich nur temporär in einem anderen Gebiet aufhält, muss man dies der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Frist liegt hier bei drei Monaten. Ändert sich die Adresse des Fahrzeughalters, muss diese auch umgehend der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Wer die gesetzliche Frist verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Zeit von mehr als einem Jahr liegt das Bußgeld bei einer Höhe von 500 Euro. Dieses Geld kann gespart werden, wenn man sich rechtzeitig mit den Ämtergängen befasst. Eine direkte Überprüfung, ob das Fahrzeug umgemeldet wurde, gibt es von den Ämtern jedoch nicht.

Um die Ummeldung des Fahrzeugs schnell hinter sich zu bringen, benötigt man einige Unterlagen. Neben dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief ist auch die Versicherungsbescheinigung erforderlich. Zudem muss man die Kennzeichen des Fahrzeugs mitbringen und einen gültigen Bericht der letzten Hauptuntersuchung und der letzten Abgasuntersuchung. Der Personalausweis oder der Reisepass mit der aktuellen Adresse und bei Firmen gehört auch die Gewerbeanmeldung mit dazu. Hat man selbst keine Zeit die Ummeldung vorzunehmen, kann man einen Bevollmächtigten beantragen. Dieser benötigt eine schriftliche Vollmacht mit einer Kopie des Personalausweises und die Meldebescheinigung. Die Kosten für eine solche Ummeldung belaufen sich etwa auf 50 Euro. Hier hat man auch gleich die Möglichkeit sich ein Wunschkennzeichen anfertigen zu lassen. Dabei fallen zusätzlich zehn Euro an. Von der Zulassungsbehörde bekommt man ein Schriftstück, das an einen Schildermacher weitergegeben werden muss. Dieser fertigt dann die neuen Kennzeichen an. Hat man die neuen Kennzeichen, muss man sich erneut an die Kfz-Zulassungsstelle wenden, um die neuen TÜV- und ASU-Plaketten aufzukleben.


Letzte Änderung am Donnerstag, 24. Juni 2010 um 14:08:52 Uhr.


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