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Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung. Normalerweise zahlt man in Bezug auf Wasser und Strom eine monatliche Pauschale. Nutzt man jedoch mehr Wasser oder Strom als bereits bezahlt wurde, kommt eine Nachzahlung in Form der Betriebskostenabrechnung.

Die Betriebskostenabrechnung kann oftmals zu einem großen finanziellen Hindernis werden. In diesem Fall sollte man die einzelnen Posten genau überprüfen und sich Hilfe organisieren. Nicht alle Betriebs- und Nebenkosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Als Erstes sollte man darauf achten, ob die Nebenkostenabrechnung auch auf den richtigen Vermieter ausgestellt ist. Steht ein anderer Name auf dem Beleg, muss man umgehend beim Vermieter nachfragen. Wenn mehrere Häuser aufgeführt sind, müssen diese in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sonst kann und sollte die Abrechnung angezweifelt werden. Die einzelnen Posten muss man genau prüfen, damit keine Missverständnisse entstehen oder falsche Posten abgerechnet werden. In den meisten Mietverträgen wird eine Betriebskostenpauschale vereinbart. Hier sollte man nachsehen, ob diese berücksichtigt wurde, und ob alle monatlichen Zahlungen mit abgedeckt sind. Generell muss die Abrechnung übersichtlich sein. Insgesamt gibt es 17 verschiedene Nebenkostenarten. Alle Posten müssen diesen Arten detailliert zugeordnet sein. Eine einfache Auflistung ist hier nicht mehr ausreichend.

Es gibt bestimmte Kosten, die man als Mieter jedoch nicht tragen muss. Diese darf der Vermieter nicht einfach in die Betriebskostenabrechnung mit einbeziehen. Kosten, die umgelegt werden dürfen, sind jedoch zum Beispiel Grundsteuer, Bankgebühren, Kosten für die Wasserwartung oder Reparaturen und auch die Kosten für die Entwässerung. Die Beleuchtung einer Tiefgarage darf nur auf die Garagenmieter umgelegt werden. Kosten für den Fahrstuhl oder für alle gemeinsam genutzten Gebäudeteile muss auch der Mieter mit bezahlen. Sind die Kosten für den Schornsteinfeger bereits in der Heizkostenabrechnung mit enthalten, dürfen diese nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Auch Versicherungskosten müssen die Mieter mittragen. Gibt es Unstimmigkeiten in der Abrechnung, kann man sich schnell an die Mietervertretung wenden. Da ist zum Beispiel der Deutsche Mieterbund eine gute Adresse. Allerdings kommt es gern vor, dass die Abrechnungen ungenau sind. Das Mietrecht sieht jedoch keine genauen Paragraphen vor. Doch man sollte sich nicht entmutigen lassen. Teilweise reichen schon schriftliche Erklärungen und Fragen, um eine Minderung der Abrechnung zu bekommen.


Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, findet sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.

Letzte Änderung am Donnerstag, 24. Juni 2010 um 14:08:52 Uhr.


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