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Ein Mieter muss auch nur dann renovieren, wenn es mit dem Vermieter individuell vereinbart wurde. Sog. Endrenovierungsklauseln sind unwirksam, so hat der Gerichtshof entschieden.
Hat der Mieter bei Bezug der neuen Wohnung diese unrenoviert übernommen, muss er diese beim Auszug nur renovieren, wenn die Renovierungsfristen einmal abgelaufen sind und die Wohnung eine Renovierung nötig hat.
Des weiteren kann der Vermieter den Mieter auf Schadensersatz verklagen, wenn er die Wohnung nicht renoviert hat. Diese jedoch im Mietvertrag vereinbart wurde und auch die Fristen abgelaufen sind für Renovierungsarbeiten. Jedoch kann er dies nur gelten machen, wenn er ihm eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Bevor man in der neuen Wohnung einziehen möchte, sollte man vorher sich den Wohnungsschlüssel geben lassen, um die Wohnung nach seinen Vorstellungen zu renovieren. Jedoch muss er den Vermieter fragen, welche Veränderungen er ohne seine Zustimmung durchführen darf. Denn bestimmte Renovierungsarbeiten sollten von Fachleuten ausgeführt werden (Leitung versetzen).
Der Mieter kann die Wohnung von Fachleuten oder auch in Eigenleistung selber renovieren. Man kann die Decken, Wände und Böden nach seinen Wünschen gestalten und somit der Wohnung ihren persönlichen Charakter verleihen. Dies kann man auch durch Gestaltung von Accessoire erreichen. Wie zum Beispiel Bilder, Pflanzen, Bücher oder mit anderen Dekoelementen.
Bevor man jedoch die Leitern aufstellt und mit der Renovierung beginnt, sollte man sich überlegt haben, welche Farben oder Muster an die Decke, Wände oder Böden kommen. Denn eine ungünstige Wahl des Designs sowie der einzelnen unterschiedlichen Farbkombinationen führt zu einem Unwohlsein in den eigenen vier Wänden.
Cremefarben und besonders helle Farben wirken beruhigend auf den Körper und lassen den Raum auch größer erscheinen. Wobei dunkle Farben den Raum einengen und man sich schnell unwohl fühlen kann.
Man sollte sich vor Einzug in die neue Wohnung einen Plan über die Maße der eigenen Wohnung anschaffen und schon die Wohnung im voraus planen und gestalten, um Überraschungen zu vermeiden.
Letzte Änderung am Donnerstag, 24. Juni 2010 um 14:08:49 Uhr.