Einwohnermeldeamt

Zu einem Umzug gehören auch eine neue Adresse und eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Laut Gesetz ist jeder dazu verpflichtet, sich zu melden, vor allem wenn man umgezogen ist. Selbst einen Nebenwohnsitz muss man rechtzeitig anmelden.

Einen genauen Zeitraum, bis wann man sich umzumelden hat, gibt es nicht, denn sobald man die Wohnung bezogen hat, sollte man sich melden. Wer dies nicht tut, der muss später eine Strafe zahlen. Mit der Anmeldung werden auch andere Institutionen, wie die Kirche oder die GEZ auf den neuen Bürger der Stadt aufmerksam. In manchen Einwohnermeldeämtern kann man sich sogar schon über das Internet anmelden. Ansonsten muss man die Behörde ausfindig machen und sich an die Öffnungszeiten richten. Diese sollten auf der Homepage der Stadt zu finden sein. Man muss sich jedoch auf lange Wartezeiten einstellen. Nicht alle Ämter arbeiten schnell, was das Ummelden betrifft.

Der Personalausweis muss nicht neu beantragt werden, wenn man umzieht. Das Amt klebt meist einen kleinen Zettel über die alte Adresse und notiert darauf die neue. Man sollte sich jedoch schon alle Fragen und wichtige Informationen auf einen kleinen Zettel notieren und den Gang zu den Ämtern an einem Tag erledigen, soweit dies möglich ist. Danach sollten alle Formalitäten für den Umzug geklärt sein.



Letzte Änderung am Donnerstag, 24. Juni 2010 um 14:08:58 Uhr.





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